Ukraine: Wie kann ich jetzt helfen?

Am 24. Februar begann der russische Präsident Putin einen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Seitdem toben in weiten Teilen des Landes brutale Kämpfe. Hunderte Zivilisten, darunter auch Kinder, sind dem Krieg bereits zum Opfer gefallen. Hunderttausende Menschen – überwiegend Frauen und Kinder – sind auf der Flucht. Im Angesicht der dramatischen Lage regt sich in Europa eine beeindruckende Welle der Solidarität. Viele Menschen, auch in Dresden, stellen sich jetzt die Frage, wie sie den Betroffenen am besten helfen können. Die Website #DresdenStandsWithUkraine sammelt alle aktuellen (Spenden-) Aufrufe der Dresdner Hilfsorganisationen, die vor Ort und in der Flüchtlingshilfe tätig sind. Außerdem könnt ihr auf der Seite eure ehrenamtliche Hilfe oder einen Schlafplatz anbieten.

Scroll down for information in English

FAQ: Einreise und Aufenthalt in Deutschland

Wie lange dürfen sich Ukrainer*innen in Deutschland aufhalten?

Ukrainer*innen können aktuell ohne Visum in die EU und für bis zu 90 Tage nach Deutschland einreisen. Nach Ablauf der 90 Tage darf der Aufenthalt aktuell um weitere 90 Tage verlängert werden.
Streng genommen ist die visumfreie Einreise nur mit biometrischem Reisepass möglich. Aktuell findet diese Regel aber keine praktische Anwendung.

Müssen Geflüchtete aus der Ukraine Asyl beantragen?

Geflüchtete aus der Ukraine müssen sich vorerst nicht registrieren, solange sie visumfrei eingereist sind und sich selbst versorgen können. Wie ihr Aufenthaltsstatus langfristig (auch außerhalb der geltenden Asylregelungen) geregelt wird, wird in den kommenden Wochen entschieden.
Wer dringend und schnell Versorgung braucht oder keine Papiere hat, muss einen Asylantrag stellen, um untergebracht zu werden und Leistungen zu beziehen. Das geschieht bei den staatlichen Erstaufnahmeeinrichtungen. In Sachsen ist momentan die Erstaufnahmeeinrichtung Mockau III (Graf-Zeppelin-Ring 6, 04367 Leipzig) zuständig.

Was ist die beste Vorgehensweise für Geflüchtete mit Verwandten in Deutschland?

Menschen, die enge Verwandte (also Kinder, Eltern, eventuell auch Geschwister) in Deutschland haben, können eine Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug beantragen. Die Bearbeitungszeit kann solange in Deutschland verbracht werden.

Sind ukrainische Geflüchtete krankenversichert?

Wenn sie sich visumfrei in Deutschland aufhalten, sind sie nicht krankenversichert.

Wohin können sich Ukrainer*innen ohne Krankenversicherung wenden?

Sollten nichtversicherte Geflüchtete aus der Ukraine ärztliche Behandlung benötigen, sollten sie sich an das Sozialamt (Junghansstr. 2, 01277 Dresden) wenden und einen Krankenbehandlungsschein anfordern. Mit diesem kann der oder die Geflüchtete in die Flüchtlingsambulanz (Uniklinikum Haus 28, Fiedlerstr. 25, 01307 Dresden) gehen.
Alternativ kann auch ein Antrag auf Duldung bei der Ausländerbehörde gestellt werden, um Leistungen zu beziehen.

Dürfen ukrainische Geflüchtete in Deutschland arbeiten?

Ja, denn das Arbeitsverbot für Ukrainer*innen entfällt vorerst. Ein entsprechender Antrag muss gestellt werden.

Können Geflüchtete aus der Ukraine finanzielle Leistungen beziehen?

Ja. Wer nicht sofort Arbeit findet, erhält Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Können sich ukrainische Geflüchtete gegen Covid-19 impfen lassen?

Ja. In Dresden ist das im Impfzentrum im Rathaus auch ohne Termin und kostenlos möglich. Englischsprachiges Personal ist vor Ort. Die dafür notwendigen Unterlagen liegen im Impfzentrum vor. Alles, was mitgebracht werden muss, ist ein Identitätsnachweis.

Ist der öffentliche Nahverkehr in Dresden für Ukrainer*innen kostenlos?

Ja. Die Züge des Nahverkehrs (S-Bahn, Regionalbahn, Regionalexpress), Straßenbahnen und Stadtbusse sind für Ukrainer*innen kostenlos.

Alle Fragen rund um Geflüchtete aus der Ukraine, die sich jetzt in Dresden aufhalten (Aufenthalts- und Asylrecht, Gesundheitsversorgung, Versicherungen, etc.), beantworten der Ausländerrat Dresden, die Stadt Dresden und das Bundesministerium des Innern.

Dieses FAQ wird regelmäßig überarbeitet und erweitert. Es handelt sich dabei nicht um ein offizielles Dokument. Für eventuelle Fehler übernehmen wir keine Haftung.

FAQ for Refugees from Ukraine in English

How long are Ukrainians allowed to stay in Germany?

Ukrainians can currently enter the EU without a visa and stay in Germany for up to 90 days. After 90 days, the stay may be extended for another 90 days.
Strictly speaking, visa-free entry is only possible with a biometric passport. Currently, however, this rule is not applied in practice.

Do refugees from Ukraine have to apply for asylum?

For the time being, refugees from Ukraine do not have to register as long as they entered visa-free and can support themselves. The long-term regulation of their residence status (including outside the current asylum regulations) will be decided in the coming weeks.
Those who need urgent care or have no papers should apply for asylum in order to be housed and receive benefits. This is possible at the state-run initial reception facilities. In Saxony, the responsible one is currently the initial reception facility Mockau III (Graf-Zeppelin-Ring 6, 04367 Leipzig).

What should refugees with relatives in Germany do?

People who have close relatives (i.e. children, parents, possibly also siblings) in Germany can apply for a residence permit for family reunification. At the moment, the processing time can be spent in Germany.

Are Ukrainian refugees covered by health insurance?

If they are staying in Germany without a visa, they do not have health insurance.

Where can Ukrainians without health insurance go?

If uninsured refugees from Ukraine need medical treatment, they should contact the Social Welfare Office (Sozialamt) at Junghansstr. 2, 01277 Dresden, and request a medical treatment certificate (Krankenbehandlungsschein). With this, the refugee can go to the refugee outpatient clinic (Flüchtlingsambulanz) at Uniklinikum Haus 28, Fiedlerstr. 25, 01307 Dresden.
Alternatively, an application for toleration (Duldung) can be submitted to the Foreigners Registration Office (Ausländerbehörde) in order to receive benefits.

Are Ukrainian refugees allowed to work in Germany?

Yes, because the work ban for Ukrainians will be lifted for the time being. An application to work must be submitted.

Can refugees from Ukraine receive financial benefits?

Yes. Those who do not find work immediately receive benefits under the Asylum Seekers‘ Benefits Act (Asylbewerberleistungsgesetz).

Can Ukrainian refugees be vaccinated against Covid-19?

Yes. In Dresden, this is possible without an appointment and free of charge at the vaccination center in the city hall. English-speaking staff are on site. The necessary forms are available at the vaccination center. All that needs to be brought is proof of identity.

Is public transport in Dresden free of charge for Ukrainians?

Yes, local trains (S-Bahn, Regionalbahn/RB, Regionalexpress/RE), trams and city buses are free of charge for Ukrainians.

All questions concerning refugees from Ukraine who are now in Dresden (right of residence and asylum, health care, insurance, etc.) can be answered by the Ausländerrat Dresden, the City of Dresden, and the German Ministry of the Interior.

This FAQ is regularly updated and expanded. This is not an official document. We do not assume any liability for possible errors.

Інформація українською мовою

Важлива інформація щодо в’їзду та перебування у Німеччнну для Українців

Запитання та відповіді щодо порядку в’їзду з України до Німеччини та перебування на території ФРН